Hausnummern

An vielen Gebäuden ist festzustellen, dass die erforderlichen Hausnummern nicht angebracht sind. Hausnummern erleichtern allerdings nicht nur Zustelldiensten etc. die Arbeit, sondern sind eine wichtige Hilfe für Feuerwehr und Rettungsdienst.

Die richtige Anbringung von Hausnummern kann im Notfall Leben retten. Die Anfahrtszeiten von Feuerwehr und insbesondere Rettungsdienst können durch gut sichtbar Hausnummern teilweise erheblich verbessert werden. Zusätzlich sollte noch ein Einweiser den Rettungskräften Informationen über den Einsatzort geben.

Grundsätzlich ist nach dem Bundesbaugesetz jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der zugeteilten Hausnummer zu versehen. In NRW werden durch die Gemeinden darüber hinaus eigene Vorschriften erlassen, die nähere Einzelheiten regeln.

Die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Brilon sagt zu Hausnummern folgendes aus:

§ 10 – Hausnummern

(1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigen auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen; die Hausnummer muß von der Straße erkennbar sein.

(2) Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedigung des Grundstückes, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen läßt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen; ggfs. ist sie separat anzubringen.

(3) Bei Umnumerierungen darf die bisherige Hausnummer während einer Übergangszeit nicht entfernt werden. Sie ist so durchzustreichen, daß die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.

Jede Gemeinde kann diese Angelegenheiten allerdings in eigenen Vorschriften regeln bzw. nicht regeln.