Hintergrund

Hintergründe zur Farbgebung und Alarmeinrich- tungen des Schweren Löschgruppenfahrzeuges (SLG, später LF 15)

Im Dritten Reich ergaben sich nach der Machtübernahme im Januar 1933 auch für die Feuerwehren Neuerung und Umstellungen. Durch das preußische Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 wurden die Berufsfeuerwehren, die freiwilligen Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren im Land Preußen der Ortspolizeiverwaltung und den Polizeiaufsichtsbehörden unterstellt. Als Bezeichnung der Feuerwehren wurde der (zunächst inoffizielle) Begriff „Feuerlöschpolizei“ verwendet.

Durch das „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ wurden am 23.11.1938, nunmehr reichsweit, die Feuerwehren als technische Polizeitruppe dem Reichsminister des Innern unterstellt. Die Berufsfeuerwehren wurden als „Feuerschutzpolizei“ und die Freiwilligen Feuerwehren als technische Hilfspolizeitruppe in den Rahmen der Ordnungspolizei einbezogen. Anders als bei den Berufsfeuerwehren, die nunmehr offiziell als Feuerschutzpolizei bezeichnet wurde, blieben die Begriffe Freiwillige Feuerwehr, Pflichtfeuerwehr und Werksfeuerwehren erhalten. Auf Kreisebene wurde der „Kreisführer der Freiwilligen Feuerwehr als feuerwehrtechnischer Aufsichtsbeamter” eingerichtet. Die zentralen Reichsstellen waren bis Kriegsende im Mai 1945 bemüht, die Verbindung der Freiwilligen Feuerwehren mit der Polizei noch enger auszubauen und beabsichtigten, die gesamte Freiwillige Feuerwehr neben der Unterstellung unter die Ordnungspolizei auch noch personell in ein Reserveverhältnis zur Feuerschutzpolizei zu bringen.

Die gesamte Entwicklung wurde durch die Beendigung des Krieges unterbrochen und auf Anordnung der britischen Militärregierung nicht mehr fortgesetzt. Für den Bereich der britischen Besatzungszone (u.a. Westfalen) wurde die völlige Herausnahme der gesamte Feuerlöschkräfte aus dem Polizeisektor gefordert. Der frühere Befehlshaber der Ordnungspolizei und damit auch die Inspektion F als sachbearbeitende Stelle sowie auch der frühere Abschnittsinspektor der Feuerwehr wurden damit aufgelöst, Rundschreiben 1/1945, Provinzregierung Westfalen –Provinzial-Feuerwehrverwaltung- vom 7.8.1945.

Farbgebung der Feuerlöschfahrzeuge:

Die Unterstellung der Feuerwehr auf die Polizei wirkte sich auch auf die Farbgebung der Feuerwehrfahrzeuge aus. Die Fahrzeuge der Feuerwehren wurde bereits durch Erlaß vom 1.3.1937 nicht mehr in rot sondern in dunkelgrün (tannengrün) lackiert (Ziff. 1), das Stadtwappen wurde durch das Hoheitsabzeichen der Polizei ersetzt, siehe Ziff. 3 des Erlasses. Bis zum 23.11.1938 (Erlaß des Feuerlöschgesetzes) wurde die Feuerwehr vielfach allgemein als “Feuerlöschpolizei” bezeichnet und die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr und auch der Berufsfeuerwehren so beschriftet. Der Begriff Feuerlöschpolizei wurde darüber hinaus auch nach 1938 als “Oberbegriff” über die Feuerwehren (Feuerschutzpolizei, Freiw. Feuerwehr etc.) in den Erlassen verwendet. Nach der Verabschiedung des Feuerlöschgesetzes am 23.11.1938 folgte unter dem Hoheitsabzeichen der Polizei die Aufschrift “Feuerschutzpolizei”, “Freiwillige Feuerwehr”, “Pflichtfeuerwehr” oder “Werkfeuerwehr”, darunter der Name der Heimatgemeinde. Unter Werkfeuerwehr stand jedoch zunächst der Name des Werkes.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in größeren Städten neben den Fahrzeuge der Feuerschutzpolizei und der Freiwilligen Feuerwehr luftwaffeneigene Fahrzeuge des SHD (Sicherheits- und Hilfsdienstes) im Einsatz waren. Diese Fahrzeuge waren nicht grün, sondern luftwaffengrau.

Im Verlauf des Krieges wurden durch Erlass vom 14.8.1942 auch die Fahrzeuge der Feuerschutzpolizei und der Feuerwehren aus wirtschaftlichen Gründen in schwarzgrau, RAL 7021 (luftwaffengrau) lackiert. Auch das SLG der Feuerwehr Brilon wurde im Januar 1943 in schwarzgrau ausgeliefert, es trug die Beschriftung „Freiwilligen Feuerwehr Brilon“ und das Hoheitsabzeichen der Polizei.

Zwecks Einsparung von Rohstoffen und Arbeitszeit wurde am 7.3.1943 angeordnet, dass die Fahrzeuge ohne Polizei Hoheitsabzeichen und ohne Aufschrift ausgeliefert werden. Wenig später wurden die Fahrzeuge in dunkelgelb matt geliefert, RAL 7028, Erlass vom 7.4.1943. Das Schwere Löschgruppenfahrzeug wurde ferner durch Erlass vom 30.4.1943 als LF 15 bezeichnet.

Nach dem Krieg wurde unser LF 15 aufgrund des Sonderrundschreibens 1/1945 der Provinzregierung Westfalen –Provinzial-Feuerwehrverwaltung- vom 13.11.1945 in dunkelgrün lackiert, obwohl die Feuerwehren nun nicht mehr der Ordnungspolizei angehörten. Neben der Beschriftung Freiwillige Feuerwehr Brilon wurde anstelle des Polizeihoheitsabzeichens das Stadtwappen aufgebracht. Einige Jahre später wurde das Fahrzeug dann, vermutlich Ende der 50er Jahre, in rot lackiert.

Alarmeinrichtungen:

Die Alarmeinrichtungen (Blaulicht, Martinshorn, Alarmglocke) der Feuerwehr wurden erstmals in den 30er Jahren vorgeschrieben. Nachdem das Blaulicht bereits seit 1937 in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen war, wurde durch Erlass vom 7.5.1938 das Martinshorn der Firma Max B. Martin als einheitliches Warnzeichen und
blaue Kennscheinwerfer für die Fahrzeuge der Feuerlöschpolizei vorgeschrieben. Mit diesem Erlass wurde auch die Tonfolge des Martinshorns festgelegt.

Daneben konnte bei den Fahrzeugen der Feuerlöschpolizei ein Läutsignal (Siemens&Halske Motorkugelwecker) mit dem Ton „h“ verwendet werden.

Die blauen Signalleuchten wurden in Größe und Anzahl grundsätzlich durch Runderlass vom 3.4.1940 geregelt. Für die Feuerschutzpolizeien und Feuerwehren gab es weitere Einzelheiten in den Anordnungen über den Bau von Feuerwehrfahrzeugen vom 16.Februar 1940. Hier wurden beispielsweise im Heft 2, Schweres Löschgruppenfahrzeug, zwei Kennlichtscheinwerfer mit 170 mm Durchmesser, (Farbe kobaltblau massiv) der Firma Bosch vorgeschrieben.

Das Blaulicht war zunächst als Dauerlicht ausgelegt, ab 29.3.1956 war blaues Blinklicht vorgeschrieben.